Fliesen und Natursteine haben ein großen Nutzen und bieten in allen Räumlichkeiten sowie auf der Terrasse oder Balkon optische Hingucker. Bei der Auswahl des Bodenbelages sind Qualitätskriterien wie der Abrieb und Rutschhemmung ein Muss.
Im Outdoorbereich sind Fliesen und Natursteine starken Temperaturschwankungen ausgesetzt und müssen zudem frostsicher sein. Mit einer robusten und ebenen Oberflächenstruktur ist eine einfache Pflege möglich. Feinsteinzeug und Naturstein sind dabei die geeigneten Materialien.
Für den Innenbereich stellen Hausbesitzer an Fliesen andere Ansprüche. Denn schließlich sind optische Besonderheiten ein Muss. Fliesen in Naturstein-, Stein-, Beton- und Holzoptik bieten hygienische und pflegeleichte Eigenschaften.
Fliesen für den Bodenbelag für Outdoor- oder Innenbereiche gibt es im Handel nach EU-Norm. Hierbei werden Mindestanforderungen wie Standards und Richtwerte festgelegt. Zu den Eigenschaften gehören Werte zur Wasser- und Feuchtedurchlässigkeit, Biege- und Druckfestigkeit sowie Abrieb und Rutschhemmung.
Fliesen und Natursteine sind stetigen Belastungen ausgesetzt. Sandkörner, Metallteilchen oder anderweitiger Schmutz wirken wie Schleifpapier und können auf längere Sicht zu einem schnellen Abrieb der Fliesenoberfläche beitragen. Um eine effektive und gleichbleibende Qualität in allen Räumen und Außenbereichen mit hoher Beanspruchung zu erzielen, bestehen Steingutfliesen für die Wände teilweise aus einer Glasur an der Oberfläche. Ohne Glasur kommen Fliesen aus Steinzeug und Feinsteinzeug sowie Naturstein aus.
Die Intensität des Abtriebs hängt von den Gegebenheiten in den Räumen sowie vom Außenbereich ab. Auf sogenannten Laufwegen, wie auf der Terrasse oder im Wohnzimmer ist die Beanspruchung des Bodenbelages im Gegensatz zu Schlafräumen wesentlich höher.
Die Intensität des Abtriebs hängt von den Gegebenheiten in den Räumen sowie vom Außenbereich ab. Auf sogenannten Laufwegen, wie auf der Terrasse oder im Wohnzimmer ist die Beanspruchung des Bodenbelages im Gegensatz zu Schlafräumen wesentlich höher.
Fliesen und Natursteine sind in Abriebklassen (Beanspruchungsgruppen) unterteilt. Dabei werden Oberflächenhärte und Abriebfestigkeit berücksichtigt:
Diese Beanspruchungsgruppe ist besonders für Räume mit niedriger Begehungsfrequenz geeignet, in denen vorwiegend barfuß oder mit Hausschuhen gelaufen wird. Dazu gehören Schlafräume oder Entspannungsbereiche.
Die Abriebklasse eignet sich für alle Räumlichkeiten, in denen mit normalem Schuhwerk gelaufen wird, wie Wohn- und Esszimmer. Zu beachten ist jedoch, dass die Räume nicht von außen begehbar sein sollten, um kratzende Verschmutzung auf den Fliesen zu verhindern.
Fliesen in Bädern, privaten Wohnräumen, Fluren oder auf Balkonen sollten die Abriebklasse III tragen. Die mittlere Beanspruchung der Fliesen erfolgt durch normales Schuhwerk und wenig kratzende Verschmutzung.
Mit der Abriebklasse IV ist eine stärkere Beanspruchung der Fliesen gewährleistet. Besonders in Küchen, Hauseingängen, Büros oder in Verkaufsräumen sowie auf Terrassen kann der Boden mit besohlten Schuhen regelmäßig betreten werden.
Die höchste Beanspruchungsgruppe gewährleistet optimalen Schutz. Fliesen in dieser Klasse sind in Räumen oder Hallen mit starkem Publikumsverkehr zu finden. Dazu gehören Eingangshallen, Restaurants, Bahnhöfe und andere gewerbliche Bereiche.
Das Betreten von Fliesenböden bringt zusätzlich die Frage nach der Rutschhemmung und Trittsicherheit mit. Gerade bei der Verlegung von Fliesen in Nassbereichen sollte der Fokus auf die Unfallverhütung gelegt werden. Für den öffentlichen und gewerblichen Bereich schreibt der Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand einen bestimmten Grad an Rutschhemmung der Fliesen vor. Aber auch für private Bereiche, wie Badezimmer oder Wellnessoasen werden diese Regelungen empfohlen.
In Wasch- und Duschräumen, Schwimmbädern, Arbeitsstätten und Sanatorien sollte ein gefahrloses Betreten der Böden erfolgen. Eine wichtige Hilfe für die richtigen Fliesen bietet die Arbeitsstättenverordnung. Hierbei werden die Anforderungen der Fliesen genauer unterschieden. Maßgeblich dafür sind:
Fliesen in gewerblichen und öffentlichen Räumen müssen den vorgeschriebenen Grad der Rutschhemmung gemäß der jeweiligen Bewertungsgruppe (nach DIN 51130) aufweisen. Dabei gilt: Je höher das Gefälle auf dem Boden, umso höher ist der Haftreibewert.
JE HÖHER DIE KLASSE (AB R11), UMSO HÖHER IST DER PFLEGEAUFWAND. ANHAND DER EHER RAUEN OBERFLÄCHEN (HOHES RISIKO DES FESTSETZENS VON SEIFE, KALK ODER SCHMUTZ) MÜSSEN DIE FLIESEN MIT SPEZIELLEN MITTELN GEREINIGT WERDEN!
Für Nassbereiche, die barfuß betreten werden, (wie Schwimmbäder, Saunen) ist eine gesonderte Bewertung der Rutschhemmung notwendig. Diese Klassifizierung nach DIN 51097 erfolgt nach den Anforderungen der Fliesen.
Die Bewertungsgruppe A hat einen Mindestneigungswinkel von 12°. Die Fliesen sind in Barfußgängen (weitgehend trocken), Beckenböden im Nichtschwimmerbereich und Einzel- sowie Sammelumkleiden einsetzbar.
Einen Mindestneigungswinkel von 18° weist die Bewertungsgruppe B auf. Die Verlegung dieser Fliesen ist unter anderem in Barfußgängen (sowie nicht in A zugeordnet), Duschräumen, Beckenumgängen, Hubböden, Planschbecken, ins Wasser führende Treppen max. 1 m Breite) und Bereichen von Desinfektionssprühanlagen möglich.
Fliesen für ins Wasser führende Treppen (wenn nicht B zugeordnet), geneigte Beckenrandausbildungen und Durchschreitebecken gehören der Bewertungsgruppe C an und entsprechen einen Mindestneigungswinkel von 24°.
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